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Reisekosten der IV: Hintergrund
Was gibt es sonst noch über die Vergütung der Reisekosten zu wissen?
Kein Anspruch auf einen Beitrag an Verpflegung und Unterkunft besteht, wenn die IV-Stelle bereits für die Unterkunft und/oder Verpflegung aufkommt. Zum Beispiel bei einem stationären Spitalaufenthalt; bei Wochenend- und Besuchsreisen der versicherten Person oder ihrer Angehörigen und Begleitpersonen.
Missbräuchliche Verwendung ist strafbar
Wer einen Gutschein nicht einlöst, muss ihn bei der Stelle zurückgeben, die ihn ausgestellt hat. Dasselbe gilt für Abonnemente oder Mehrfahrtenkarten, die nicht oder nur teilweise benützt wurden. Jede missbräuchliche Verwendung von Gutscheinen und Fahrausweisen ist strafbar.