direkt zu: Merkblätter / Formulare

Reisekosten der IV: Welche Leistungen gibt es?

Unter folgenden Voraussetzungen vergütet die IV-Stelle Reisekosten für öffentliche Verkehrsmittel, Besuche von Angehörigen und Verpflegung und Unterkunft.

Öffentliche Verkehrsmittel

Die IV-Stelle gibt Reisegutscheine für öffentliche Verkehrsmittel (2. Klasse) ab, die bei den Verkehrsbetrieben eingelöst werden können.

Andere Verkehrsmittel

Wer wegen Invalidität ein anderes Verkehrsmittel benützen muss, erhält von der IV die daraus entstehenden Kosten. Bei der Fahrt mit dem Privatauto werden CHF 0.45 pro Kilometer vergütet.

Besuche von Angehörigen

Wenn die oder der Versicherte aus medizinischen oder sonstigen schwerwiegenden Gründen die Eingliederungsstätte oder das Krankenhaus nicht verlassen kann oder die Fahrt sehr kostspielig ist, vergütet die IV-Stelle die Kosten für Besuche Angehöriger an jedem dritten Tag (zusätzlich zu den Hin- und Rückreisen am ersten und letzten Tag) des Aufenthalts.

Der Anspruch beschränkt sich auf Besuche der Eltern oder auf andere Angehörige oder Dritte, die als dem versicherten Kind nahe stehende Bezugspersonen Elternfunktionen ausüben.

Der Zeitpunkt der Fahrten ist frei wählbar. Pro Besuchsfahrt werden die Kosten für eine angehörige Person vergütet.

Verpflegung und Unterkunft

Die IV-Stelle vergütet Versicherten, die wegen Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen von ihrem Wohnort abwesend sind, die Kosten für Verpflegung und Unterkunft:

  • CHF 11.50 bei einer Abwesenheit von mindestens fünf bis acht Stunden
  • CHF 19 bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden
  • CHF 37.50 für Übernachtungen, wenn der Versicherte aufgrund der Entfernung am gleichen Tag nicht zum Wohnort zurückkehren kann.

Begleitpersonen

Wenn Versicherte nicht alleine reisen können, erhält die Begleitperson am Eintritts- und Austrittstag dieselben Vergütungen.