Taggelder der IV: Anmeldung
Versicherte müssen ihren Anspruch auf Taggelder nicht geltend machen.
Die IV-Stelle prüft den Anspruch automatisch, wenn sie eine Eingliederungsmassnahme zuspricht, die Taggeldleistungen auslösen kann.
Die IV-Stelle prüft den Anspruch automatisch, wenn sie eine Eingliederungsmassnahme zuspricht, die Taggeldleistungen auslösen kann.