Taggelder der IV: Hintergrund
Entschädigung für Betreuungskosten
Wer vor Eintritt des Gesundheitsschadens nicht erwerbstätig war oder sich nicht in der ersten beruflichen Eingliederung befunden hat, hat keinen Anspruch auf ein Taggeld, aber möglicherweise auf eine Entschädigung für Betreuungskosten.
Eine Entschädigung erhält, wer an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen in der Eingliederung steht und dadurch nachweisbar zusätzliche Kosten entstehen für die Betreuung der im gleichen Haushalt lebenden:
- unter 16-jährigen Kinder
- unter 16-jährigen Pflegekinder
- Verwandten
- Geschwister, die Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV oder IV für mindestens mittlere Hilflosigkeit haben.
Vergütet werden:
- Mahlzeiten ausser Haus
- Reise- und Unterbringungskosten der Kinder, Pflegekinder oder Familienangehörigen
- Reisekosten der Betreuenden
- Löhne für Familien- oder Haushaltshilfen
- Entgelte für Kinderkrippen, Tages- oder Schulhort
Die IV übernimmt nur die tatsächlichen und zusätzlich notwendigen Auslagen, maximal aber 20% des Höchstbetrages des Taggeldes übernommen. Betreuungskosten, die für die ganze Dauer der Eingliederung weniger als CHF 20 betragen, werden nicht vergütet.
Taggelder bei Krankheit
Erkrankt eine versicherte Person während der Eingliederung, wird das Taggeld unter bestimmten Voraussetzungen und für eine beschränkte Zeit weiter ausgerichtet. Es ist Sache des Versicherten, sich zur Vermeidung von Deckungslücken privat zu versichern.
Unfalldeckung während einer Eingliederungsmassnahme
Versicherte, die in einer Institution oder in einem Betreib eine Eingliederungsmassnahme der IV absolvieren, sind gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert, sofern sie in einem arbeitsvertragsähnlichen Zustand sind.
Besteht ein Arbeits-, Lehr- oder Ausbildungsvertrag, ist die versicherte Person über den Unfallversicherer des Arbeitgebenden versichert.