Taggelder der IV: Welche Leistungen gibt es?

Das grosse und das kleine Taggeld kennt unterschiedliche Leistungen.

Grosses Taggeld

Das grosse Taggeld bemisst sich nach dem Einkommen vor Eintritt des Gesundheitsschadens. Es besteht aus einer Grundentschädigung und einem allfälligen Kindergeld.

Die Grundentschädigung beträgt 80% des Erwerbseinkommens, das die oder der Versicherte bevor der Gesundheitsschaden eintrat zuletzt verdient hatte, bevor der Gesundheitsschaden eintrat. Der Höchstbetrag des Taggeldes entspricht 80 Prozent des Höchstbetrages des Taggeldes der Unfallversicherung von CHF 346.

Kindergeld erhalten Versicherte für Kinder und Pflegekinder bis zum 18. Altersjahr oder bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Altersjahr sofern für sie kein gesetzlicher Anspruch auf Kinder- oder Ausbildungszulagen besteht. Das Kindergeld beträgt 2% des Höchstbetrages.

Ansätze grosses Taggeld Pro Tag
Grundentschädigung Höchstens CHF 326
Kindergeld Höchstens CHF 9 pro Kind

Abzug für Verpflegung und Unterkunft

Kommt die IV für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung auf, wird das Taggeld um 10% gekürzt:

Für Personen mit unterstützungspflichtigen
Kindern
um höchstens CHF 10
Für Personen ohne Kinder um höchstens CHF 20

Kleines Taggeld

Das kleine Taggeld beträgt 10% des Höchstbetrages.

Wer seine erste berufliche Ausbildung ohne Gesundheitsschaden bereits abgeschlossen hätte und erwerbstätig wäre, erhält 30% des Höchstbetrages.

Zum kleinen Taggeld wird gegebenenfalls ein Kindergeld gewährt.

Wenn jemand vor Beginn der Eingliederungsmassnahme bereits

  • eine IV-Rente
  • ein Taggeld der Unfallversicherung
  • einen Lehrlingslohn

bezog, entspricht das Taggeld mindestens der wegfallenden Tagesleistung.

Ansätze kleines Taggeld Pro Tag
10% des Höchstbetrages CHF 40.70
30% des Höchstbetrages CHF 122.10