Taggelder der IV: Welche Leistungen gibt es?
Grosses Taggeld
Das grosse Taggeld bemisst sich nach dem Einkommen vor Eintritt des Gesundheitsschadens. Es besteht aus einer Grundentschädigung und einem allfälligen Kindergeld.
Die Grundentschädigung beträgt 80% des Erwerbseinkommens, das die oder der Versicherte bevor der Gesundheitsschaden eintrat zuletzt verdient hatte, bevor der Gesundheitsschaden eintrat. Der Höchstbetrag des Taggeldes entspricht 80 Prozent des Höchstbetrages des Taggeldes der Unfallversicherung von CHF 346.
Kindergeld erhalten Versicherte für Kinder und Pflegekinder bis zum 18. Altersjahr oder bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Altersjahr sofern für sie kein gesetzlicher Anspruch auf Kinder- oder Ausbildungszulagen besteht. Das Kindergeld beträgt 2% des Höchstbetrages.
Ansätze grosses Taggeld | Pro Tag |
Grundentschädigung | Höchstens CHF 326 |
Kindergeld | Höchstens CHF 9 pro Kind |
Abzug für Verpflegung und Unterkunft
Kommt die IV für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung auf, wird das Taggeld um 10% gekürzt:
Für Personen mit unterstützungspflichtigen Kindern |
um höchstens CHF 10 |
Für Personen ohne Kinder | um höchstens CHF 20 |
Kleines Taggeld
Das kleine Taggeld beträgt 10% des Höchstbetrages.
Wer seine erste berufliche Ausbildung ohne Gesundheitsschaden bereits abgeschlossen hätte und erwerbstätig wäre, erhält 30% des Höchstbetrages.
Zum kleinen Taggeld wird gegebenenfalls ein Kindergeld gewährt.
Wenn jemand vor Beginn der Eingliederungsmassnahme bereits
- eine IV-Rente
- ein Taggeld der Unfallversicherung
- einen Lehrlingslohn
bezog, entspricht das Taggeld mindestens der wegfallenden Tagesleistung.
Ansätze kleines Taggeld | Pro Tag |
10% des Höchstbetrages | CHF 40.70 |
30% des Höchstbetrages | CHF 122.10 |