Untersuchungen im RAD
Bei IV-Anmeldungen für Eingliederungsmassnahmen ist der Zeitaspekt zentral. Je schneller die IV-Stelle den Anspruch auf IV-Leistungen prüfen kann, desto grösser ist die Chance, dass die berufliche Eingliederung erfolgreich ist. Mit der Möglichkeit, selbst Untersuchungen durchzuführen, kann die berufliche Eingliederung beschleunigt werden.
IV-Arzt berät Eingliederungsteams
Die Eingliederungsteams der IV-Stelle prüfen bei jeder IV-Anmeldung das Eingliederungspotenzial.
Auch bei Anträgen auf IV-Rente prüfen die interdisziplinär zusammengesetzten Teams zuerst, welche Ressourcen für die berufliche Eingliederung genutzt werden können. Ein IV-Arzt gehört zum festen Kern eines Eingliederungsteams. Manchmal kann das Eingliederungspotenzial erst mit der Untersuchung im RAD eingeschätzt werden.
Einladung zum Untersuch ist verbindlich
Die Versicherten erhalten direkt vom Regional Ärztlichen Dienst eine Einladung für die Untersuchung. Diese Einladung ist verbindlich und muss wahrgenommen werden. Selbstverständlich ist mit nachvollziehbarer Begründung eine Terminverschiebung möglich. Das Anliegen der IV-Stelle ist, möglichst rasch einen Termin anzubieten.
Dolmetscher für Fremdsprachige
Die Untersuchung findet in den Praxisräumen des RAD Zentralschweiz statt. Der Zeitaufwand liegt zwischen einer und zwei Stunden. Die Gespräche finden in deutscher Sprache statt. Die Kundinnen und Kunden werden darauf aufmerksam gemacht und es kann bei Bedarf ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Familienangehörige oder Freunde warten in der Besucherzone bis das Untersuchungsgespräch abgeschlossen ist.
IV-Ärzte konzentrieren sich bei ihren Untersuchungen auf die versicherungsmedizinisch wichtigen Aspekte. Diagnostik und Therapie sind Sache der behandelnden Ärzte. Nach der RAD-Untersuchung verfasst die IV-Ärztin, der IV-Arzt einen schriftlichen Bericht mit Empfehlung zur Weiterbearbeitung des IV-Antrags. Diesen Bericht erhält die IV-Sachbearbeitung, die jetzt in der Lage ist, den IV-Entscheid zu fällen.
Vollmacht für behandelnde Ärzte
Die IV-Stelle versteht das Bedürfnis der Ärzte, in den IV-Abklärungsprozess eingebunden zu werden. Der RAD kann behandelnden Ärzten aber nur Auskunft zum Stand der IV-Abklärungen geben, wenn eine Vollmacht der Kundin, des Kunden vorliegt. Deshalb ist es sinnvoll, wenn der behandelnde Arzt seinen Patienten bereits zum Zeitpunkt der IV-Anmeldung darauf aufmerksam macht, ihm eine entsprechende Vollmacht zu geben. Wenn die IV-Stelle diese Vollmacht erhält, ist ein offener Informationsaustausch zwischen RAD-Arzt und behandelndem Arzt möglich.