Informationen für Ärzte
Die wichtigste Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte des RAD ist es zu prüfen, ob die medizinischen Voraussetzungen für den Bezug von IV-Leistungen erfüllt sind. Gemäss gesetzlichem Auftrag sind sie nicht für die Therapie zuständig, sondern für die Beurteilung, wie stark eine Krankheit oder ein Unfall die Arbeitsfähigkeit der versicherten Person einschränkt. Dabei prüfen sie auch, ob der Versicherte in einer anderen Tätigkeit weiter arbeiten kann.
RAD-Untersuchungen und externe Gutachten
Ausgangspunkt bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit einer versicherten Person sind die Berichte der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Wenn der RAD der Meinung ist, dass die vorliegenden Berichte ungenau oder widersprüchlich sind, lädt er die versicherte Person zu einer eigenen Untersuchung ein. Dafür stehen dem RAD Zentralschweiz geeignete Räume zur Verfügung. Sind weitere Abklärungen nötig, kann der RAD externe Gutachten in Auftrag geben. Besonders sorgfältig werden die Anträge für IV-Renten geprüft.