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Mutterschaftsentschädigung

Erwerbstätige Frauen haben Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80 Prozent des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommens, höchstens CHF 220 pro Tag.

Und das geht so:

  • Wer in den neun Monaten vor der Geburt des Kindes obligatorisch in der AHV versichert und mindestens fünf Monate lang erwerbstätig war, hat Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Versicherungs- und Beschäftigungszeiten in EU- oder EFTA-Staaten zählen ebenfalls.
  • Die Mutter füllt das Formular „Anmeldung für Mutterschaftsentschädigung“ direkt online aus. In einem Bestätigungsmail erhält sie eine ID-Nummer.
  • Arbeitgebende füllen mit der ID-Nummer der Mutter das Formular „Anmeldung für Mutterschaftsentschädigung – Angaben Arbeitgebende“ aus.
  • Wenn die Mutter während des Urlaubs Lohn erhält, geht die Entschädigung an den Arbeitgeber.
  • Erhält die Mutter während des Urlaubs keinen Lohn, bekommt sie die Entschädigung direkt von der Ausgleichskasse.

Wie viel Mutterschaftsentschädigung erhalte ich? – Der Online-Rechner gibt Auskunft.