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Mutterschaftsentschädigung: wie anmelden?
Sie können die Anmeldung auf Mutterschaftsentschädigung erst nach der Geburt einreichen. Der Anspruch auf Entschädigung kann bis 5 Jahre nach der Geburt des Kindes geltend gemacht werden.
Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung kann von folgenden Personen geltend gemacht werden:
Von der Mutter
Sind Sie Arbeitnehmerin?
- Senden Sie das Formular „Anmeldung Mutterschaftsentschädigung – Angaben der Mutter“ mit allen Unterlagen direkt online an die für Ihren Arbeitgeber zuständige Ausgleichskasse.
- Bitten Sie alle Ihre Arbeitgeber, das Formular „Anmeldung Mutterschaftsentschädigung – Angaben Arbeitgebende“ auszufüllen. Dazu übermitteln Sie jedem Arbeitgeber die ID-Nummer, welche Sie mit dem Bestätigungsmai erhalten haben.
- Reichen Sie das Unterschriftenblatt per Post ein.
Sind Sie selbstständigerwerbend?
- Senden Sie das Formular „Anmeldung Mutterschaftsentschädigung – Angaben der Mutter“ mit allen Unterlagen direkt online an die zuständige Ausgleichskasse, bei der Sie die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen.
Sie sind arbeitslos?
- Senden Sie das Formular „Anmeldung Mutterschaftsentschädigung – Angaben der Mutter“ mit allen Unterlagen direkt online an die zuständige Ausgleichskasse, bei der Sie zuletzt Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet haben.
- Bitten Sie Ihren letzten Arbeitgeber, das Formular „Arbeitgeberbescheinigung – für arbeitslose Frauen ohne Arbeitslosenentschädigung“ auszufüllen. Dazu übermitteln Sie jedem Arbeitgeber die ID-Nummer, welche Sie mit dem Bestätigungsmai erhalten haben.
Vom Arbeitgebenden
- Die Mutter füllt das Formular „Anmeldung Mutterschaftsentschädigung – Angaben der Mutter“ aus und erhält eine fallspezifische ID-Nummer per Mail.
- Mit dieser ID-Nummer können Sie das Formular „Anmeldung Mutterschaftsentschädigung – Angaben Arbeitgebende“ ausfüllen und online oder per Post an die auf dem Formular angegebene Ausgleichskasse senden.
- Reichen Sie das Unterschriftenblatt per Post ein.
Von Angehörigen
- Wenn die Mutter ihren Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht nachkommt, kann die Anmeldung über die Angehörigen erfolgen.