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Mutterschaftsentschädigung: wie anmelden?
Sie können die Anmeldung auf Mutterschaftsentschädigung erst nach der Geburt einreichen. Der Anspruch auf Entschädigung kann bis 5 Jahre nach der Geburt des Kindes geltend gemacht werden.
Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung kann von folgenden Personen geltend gemacht werden:
Von der Mutter
- via Arbeitgeber, wenn sie unselbstständig erwerbend ist
- direkt bei der Ausgleichskasse, wenn sie selbstständigerwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig ist
Vom Arbeitgebenden
- sofern es die Mutter unterlässt, den Anspruch via Arbeitgebenden geltend zu machen und er während der Dauer des Anspruchs einen Lohn ausrichtet
Von Angehörigen
- wenn die Mutter ihren Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht nachkommt
Ein Anspruch können Sie bis fünf Jahre nach der Geburt des Kindes anmelden. Danach erlischt er ohne weitere Ansprüche.