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Mutterschaftsentschädigung: wie anmelden?

Sie können die Anmeldung auf Mutterschaftsentschädigung erst nach der Geburt einreichen. Der Anspruch auf Entschädigung kann bis 5 Jahre nach der Geburt des Kindes geltend gemacht werden.

Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung kann von folgenden Personen geltend gemacht werden:

Von der Mutter

  • via Arbeitgeber, wenn sie unselbstständig erwerbend ist
  • direkt bei der Ausgleichskasse, wenn sie selbstständigerwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig ist

Vom Arbeitgebenden

  • sofern es die Mutter unterlässt, den Anspruch via Arbeitgebenden geltend zu machen und er während der Dauer des Anspruchs einen Lohn ausrichtet

Von Angehörigen

  • wenn die Mutter ihren Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht nachkommt

Ein Anspruch können Sie bis fünf Jahre nach der Geburt des Kindes anmelden. Danach erlischt er ohne weitere Ansprüche.