Mutterschaftsentschädigung: wie funktioniert die Auszahlung?

Erhält die Mutter während des Urlaubs Lohn, geht die Entschädigung an den Arbeitgeber. Wenn nicht, zahlt die Ausgleichskasse die Mutterschaftsentschädigung direkt der Mutter aus.

In den folgenden Fällen zahlt die Ausgleichskasse auch einer unselbständig erwerbstätigen Mutter die Entschädigung auf Wunsch direkt aus:

  • Differenzen mit dem Arbeitgeber
  • zahlungsunfähiger oder säumiger Arbeitgeber

Die Ausgleichskasse zahlt die Mutterschaftsentschädigung am Monatsende nachschüssig aus. Beträgt die Entschädigung weniger als CHF 200 pro Monat, zahlt die Ausgleichskasse den gesamten Betrag am Ende des Mutterschaftsurlaubs aus.