Wer bezahlt Beiträge an die Mutterschaftsentschädigung?
Die Mittel für die Mutterschaftsentschädigung stammen aus der Erwerbsersatzordnung (EO). Wer in der AHV obligatorisch versichert ist, bezahlt zusätzlich auch EO-Beiträge.
Der Beitrag an die EO beträgt 0.5 Prozent des massgebenden Lohnes.
Dazu gehört das gesamte Bar- und Naturaleinkommen (z. B. freie Unterkunft und Verpflegung) inklusive Gratifikation und 13. Monatslohn. Arbeitgebende und Arbeitnehmende bezahlen je 0.25 Prozent. Selbständigerwerbende bezahlen den ganzen Beitrag.
Direkt ausbezahlte Mutterschaftsentschädigung
Erhält die Mutter die Entschädigung direkt von der Ausgleichskasse, ist die Entschädigung beitragspflichtiges Erwerbseinkommen. Die Ausgleichskasse zieht vor der Auszahlung die Sozialversicherungsbeiträge ab.