Was gibt es zur Mutterschaftsentschädigung sonst noch zu wissen?

Erwerbstätige Frauen haben Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Die Mutterschaftsentschädigung gleicht den Verdienstausfall der Frau, bzw. den Arbeitsausfall des Arbeitgebers aus.

Die Mittel für die Mutterschaftsentschädigung stammen aus der Erwerbsersatzordnung (EO). Diese basiert wie AHV und IV auf dem Solidaritätsprinzip. Sie erfasst die ganze Bevölkerung – unabhängig davon, ob jemand einmal in die Lage kommen wird, Leistungen zu beanspruchen.

Wer in der AHV obligatorisch versichert ist, bezahlt zusätzlich auch EO-Beiträge.

Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommens der Mutter, höchstens CHF 220 pro Tag.

Die Schweiz hat die Mutterschaftsentschädigung Mitte 2005 eingeführt.

Rechtsgrundlagen