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Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung?

Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt. Sie ist begrenzt auf CHF 220 pro Tag während 14 Wochen.

Wie viel Mutterschaftsentschädigung erhalte ich? – Der Online-Rechner gibt Auskunft.

Die Ausgleichskasse zahlt die Mutterschaftsentschädigung als Taggeld aus. Das Maximum von CHF 220 pro Tag ist erreicht bei einem Monatseinkommen von CHF 8250 oder einem Jahreseinkommen von CHF 99’000.

Berechnungsbeispiel für das Maximum

  • Monatseinkommen: CHF 8250 x 0.80 / 30 Tage = CHF 220 pro Tag
  • Jahreseinkommen: CHF 99’000 x 0.80 / 360 Tage = CHF 220 pro Tag

Welches Einkommen gilt

Grundlage für die Berechnung der Mutterschaftsentschädigung ist das AHV-pflichtige Einkommen vor der Geburt des Kindes. Dabei gilt:

Bei regelmässigem Einkommen stützt sich die Ausgleichskasse auf den letzten Kalendermonat vor der Geburt des Kindes, wobei sie berücksichtigt: 13. Monatslohn, Bonus, Zulagen (etwa für Nachtdienst), unbezahlter Urlaub. Monate mit vermindertem oder fehlendem Einkommen wegen Krankheit oder Unfall führen zu keiner tieferen Entschädigung.

Dauer der Mutterschaftsentschädigung

Die Ausgleichskasse entschädigt den Verdienstausfall bzw. Arbeitsausfall ab dem Tag der Geburt während höchstens 14 Wochen oder 98 Tagen. Nimmt die Mutter die Arbeit früher ganz oder teilweise wieder auf, endet der Anspruch vorzeitig. Bleibt das Kind nach der Geburt für mindestens drei Wochen im Spital, kann die Mutter beantragen, dass die Entschädigung erst beginnt, wenn das Kind nach Hause kommt.

Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung geht einem Anspruch auf Taggelder der folgenden Versicherungen vor:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Invalidenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Militärversicherung
  • Grundentschädigung für Dienstleistende

Die Mutterschaftsentschädigung entspricht mindestens dem bisherigen Taggeld.

Entschädigung für arbeitslose Frauen

Die Mutterschaftsentschädigung für Frauen, die bis zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung bezogen haben, wird aufgrund des Einkommens vor der Arbeitslosigkeit berechnet. Sie entspricht mindestens dem Arbeitslosentaggeld.