Hausangestellte

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge für eine Haushaltshilfe?

Arbeitgeberin oder Arbeitgeber werden ist einfacher, als man denkt: Mehr dazu

Neu ab 2015:
Einkommen bis CHF 750 brutto pro Privathaushalt und Kalenderjahr sind von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, sofern folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer wird im betreffenden Kalenderjahr 25-jährig oder ist jünger.
  • Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer verlangt nicht, dass Beiträge abgerechnet werden.

Wird die Limite von CHF 750 überschritten, ist der gesamte Jahreslohn beitragspflichtig.

Vorlage Lohnabrechnung für Mitarbeitende mit Stundenlohn
Vorlage Lohnabrechnung für Mitarbeitende mit Monatslohn

Der Anspruch auf bezahlte Ferien hängt vom Alter ab:

  • 5 Wochen unter 20 und ab 50 Jahren sowie ab 11. Dienstjahr
  • 6 Wochen ab 60 Jahren
  • 4 Wochen alle übrigen Arbeitnehmenden
 
Lohn in CHF (bei Stundenlohn inkl. Ferienzuschlag)