Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge für eine Haushaltshilfe?
Arbeitgeberin oder Arbeitgeber werden ist einfacher, als man denkt: Mehr dazu
Neu ab 2015:
Einkommen bis CHF 750 brutto pro Privathaushalt und Kalenderjahr sind von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, sofern folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer wird im betreffenden Kalenderjahr 25-jährig oder ist jünger.
Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer verlangt nicht, dass Beiträge abgerechnet werden.
Wird die Limite von CHF 750 überschritten, ist der gesamte Jahreslohn beitragspflichtig.
Der Anspruch auf bezahlte Ferien hängt vom Alter ab:
5 Wochen unter 20 und ab 50 Jahren sowie ab 11. Dienstjahr
6 Wochen ab 60 Jahren
4 Wochen alle übrigen Arbeitnehmenden
Angaben für die Lohnabrechnung
Grundlohn
0.00
Ferienzuschlag Prozent
0.00
Abzüge
%
Basis
AHV/IV/EO
5.3
0.00
0.00
Arbeitslosen-Versicherung
1.1
0.00
0.00
Steuerabzug
Nettolohn
0.00
Durch den Arbeitgeber mit der Ausgleichskasse abzurechnen
Beiträge an
%
Basis
Beitrag Arbeitnehmer
Beitrag Arbeitgeber
Beitrag gesamt
AHV/IV/EO
10.55
0.00
0.00
0.00
0.00
Arbeitslosen-Versicherung
2.20
0.00
0.00
0.00
0.00
Steuerabzug
Familien-Ausgleichskasse OW
1.40
0.00
0.00
0.00
Verwaltungskosten in % des AHV/IV/EO-Beitrages
4.00
0.00
0.00
0.00
Beiträge in CHF
0.00
0.00
Total Beiträge in CHF
(durch Arbeitgeber abzurechnen)
0.00
Totalbeträge auf 5 Rappen gerundet. Diese Berechnung ist ein allgemeiner Anhaltspunkt für Löhne bis zur Eintrittsschwelle gemäss BVG. Bei höheren Löhnen ist die berufliche Vorsorge BVG obligatorisch. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse. Nicht berücksichtigt sind hier die Prämien für die obligatorische Unfallversicherung UVG.