Nichterwerbstätige
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
Verheiratete bzw. eingetragene Partner geben das gemeinsame Einkommen und Vermögen (bei Liegenschaften bitte den interkantonalen Repartitionswert verwenden) ein und kreuzen das entsprechende Feld an. Die Berechnung erfolgt dann hälftig pro Partner.
Bei Liegenschaften bitte den interkantonalen Repartitionswert beachten.