Individuelle Prämienverbilligung auf einen Blick

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – die individuelle Prämienverbilligung.

Die Individuelle Prämienverbilligung ist ein Geschäft des Kantonalen Gesundheitsamtes. Ab 01.01.2014 wird die Prämienverbilligung direkt an die Krankenkasse ausbezahlt. Damit soll verhindert werden, dass die Prämienverbilligung anderweitig verwendet wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsamtes.