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Überbrückungsleistungen

Überbrückungsleistungen richten sich an Personen, die nach dem 60. Altersjahr Ihre Erwerbsarbeit verloren haben. Sie sichert die Existenz dieser Personen bis zum Erreichen des Rentenalters.

Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen beantragen.

Individuelle Berechnung

Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Sie bestehen aus den jährlichen Überbrückungsleistungen und aus der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.

Ausrichtung durch Ausgleichskasse Obwalden

Im Kanton Obwalden richtet die Ausgleichskasse Obwalden die Überbrückungsleistungen aus. Anmeldungen für Überbrückungsleistungen werden ab dem 1. Juli 2021 entgegengenommen.

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