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Leistungen

Wir setzen die Überbrückungsleistungen nach Bedarf fest. Sie bestehen aus der jährlichen Überbrückungsleistung und aus der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.

Wir richten Überbrückungsleistungen bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von CHF 44’123 (alleinstehend) resp. CHF 88’184 (Ehepaare) aus. Krankheits- und Behinderungskosten werden jährlich bis zu einem Betrag von maximal CHF 5’000 (alleinstehend) resp. CHF 10’000 (Ehepaare) vergütet, sofern der maximale Betrag der Überbrückungsleistungen nicht erreicht wird.

Jährliche Überbrückungsleistung

Die jährliche Überbrückungsleistung entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und Einnahmen, die Sie anrechnen können.

Anerkannte Ausgaben sind:

  • Allgemeiner Lebensbedarf, der zur Deckung des täglichen Bedarfs an Lebensmitteln, Steuern usw. dient.
  • Ausgaben für das Wohnen bis zu den Mitzinsmaxima (je nach Region unterschiedlich hoch)
  • Weiter anerkannte Ausgaben wie zum Beispiel Hypothekarzinsen, Beiträge an die Krankenversicherung, Beiträge an AHV/IV/EO etc.

Folgende Einnahmen rechnen wir an:

  • Erwerbseinkünfte,
  • sämtliche laufenden Renten, Pensionen und andere wiederkehrende Leistungen,
  • Ersatzeinkünfte wie Taggelder von Sozialversicherungen oder privaten Versicherungen,
  • Familienzulagen,
  • Einkünfte aus Vermögen,
  • Mietwert der Wohnung,
  • Leistungen aus Verpfründungsverträgen oder ähnliche Leistungen,
  • Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet wurde,
  • familienrechtliche Unterhaltszahlungen
  • der Teil des Vermögens, der CHF 30’000 (alleinstehend) resp. CHF 50’000 (Ehepaare) übersteigt. Bei selbst bewohnten Liegenschaften wird zusätzlich CHF 112’500 nicht als Vermögen berücksichtigt. Sofern die Freibeträge überschritten werden, wird 1/15 davon als Einkommen angerechnet.

Eine detaillierte Auflistung der anerkannten Kosten und anrechenbaren Einnahmen finden Sie im Merkblatt „Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose“.

Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

Zusätzlich zur jährlichen Überbrückungsleistung können wir Ihnen Krankheits- und Behinderungskosten rückerstatten. Vorausgesetzt

  • die Kosten sind nicht bereits von einer anderen Versicherung gedeckt,
  • die Höchstbeträge sind noch nicht erreicht,
  • und Sie wohnen in der Schweiz.

Folgende Krankheits- und Behinderungskosten werden vergütet:

  • Zahnärztliche Behandlungen, sofern wirtschaftlich und zweckmässig,
  • Mehrkosten für eine lebensnotwendige Diät,
  • Transport zur nächstgelegenen Behandlungsstelle,
  • Kosten für Hilfsmittel,
  • Beteiligung an Kosten der Krankenkasse (Selbstbehalt und Franchise) bis zum Betrag von jährlich CHF 1’000.