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Meldepflicht

Überbrückungsleistungen sind individuell auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausgerichtete Bedarfsleistungen.

Sie haben die Pflicht, uns umgehend über jede Änderung der persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse zu informieren, die Höhe der Leistungen beeinflusst. Diese Meldepflicht gilt auch für Änderungen, die bei den beteiligten Familienmitgliedern eintreten.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Adressänderungen,
  • Mietzinsänderungen,
  • zusätzliche Personen, die in der gleichen Wohnung leben
  • Aufnahme oder Ende der Erwerbsarbeit,
  • Änderungen von Leistungen eines Arbeitgebers, einer Sozialversicherung, Pensionskasse, Vorsorgeeinrichtung etc.,
  • Erhalt von Erbschaften oder Schenkungen,
  • Vermögensabtretungen,
  • Liegenschafts- und Grundstückverkäufe,
  • Beginn von regelmässigen Leistungen einer Krankenkasse.

Zu Unrecht bezogene Leistungen werden zurückgefordert.