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Meldepflicht
Überbrückungsleistungen sind individuell auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausgerichtete Bedarfsleistungen.
Sie haben die Pflicht, uns umgehend über jede Änderung der persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse zu informieren, die Höhe der Leistungen beeinflusst. Diese Meldepflicht gilt auch für Änderungen, die bei den beteiligten Familienmitgliedern eintreten.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Adressänderungen,
- Mietzinsänderungen,
- zusätzliche Personen, die in der gleichen Wohnung leben
- Aufnahme oder Ende der Erwerbsarbeit,
- Änderungen von Leistungen eines Arbeitgebers, einer Sozialversicherung, Pensionskasse, Vorsorgeeinrichtung etc.,
- Erhalt von Erbschaften oder Schenkungen,
- Vermögensabtretungen,
- Liegenschafts- und Grundstückverkäufe,
- Beginn von regelmässigen Leistungen einer Krankenkasse.
Zu Unrecht bezogene Leistungen werden zurückgefordert.