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Vaterschaftsentschädigung: wie anmelden?
Sie können die Anmeldung einreichen, sobald Sie die ganze Vaterschaftsentschädigung bezogen haben oder die Rahmenfrist von sechs Monaten ab Geburt des Kindes abgelaufen ist.
Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung kann von folgenden Personen geltend gemacht werden:
Vom Vater, resp. der Ehefrau der Mutter
Sind Sie Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin?
- Senden Sie Ihre Anmeldung „Vaterschaftsentschädigung – Angaben des Vaters oder der Ehefrau der Mutter“ mit allen Unterlagen direkt online an die für Ihren Arbeitgeber zuständige Ausgleichskasse
- Bitten Sie alle Ihre Arbeitgebenden, das Formular „Anmeldung Vaterschaftsentschädigung – Angaben Arbeitgebende“ auszufüllen. Dazu übermitteln Sie jedem Arbeitgebenden die ID-Nummer, welche Sie mit dem Bestätigungsmai erhalten haben.
- Reichen Sie das Unterschriftenblatt per Post ein.
Sind Sie selbstständigerwerbend?
- Senden Sie das Formular „Anmeldung Vaterschaftsentschädigung – Angaben des Vaters oder der Ehefrau der Mutter“ mit allen Unterlagen direkt online an die zuständige Ausgleichskasse, bei der Sie die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen.
Sie sind arbeitslos?
- Senden Sie das Formular „Anmeldung Vaterschaftsentschädigung – Angaben des Vaters oder der Ehefrau der Mutter“ mit allen Unterlagen direkt online an die zuständige Ausgleichskasse, bei der Sie zuletzt Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet haben.
- Bitten Sie Ihren letzten Arbeitgeber, das Formular „Arbeitgeberbescheinigung – für arbeitslose dienstleistende Personen ohne Arbeitslosenentschädigung“ auszufüllen. Dazu übermitteln Sie jedem Arbeitgeber die ID-Nummer, welche Sie mit dem Bestätigungsmai erhalten haben.
Vom Arbeitgebenden
- Der Vater, resp. die Ehefrau der Mutter, füllt das Formular „Anmeldung Vaterschaftsentschädigung – Angaben des Vaters oder der Ehefrau der Mutter“ aus und erhält eine fallspezifische ID-Nummer per Mail.
- Mit dieser ID-Nummer können Sie das Formular „Anmeldung Vaterschaftsentschädigung – Angaben Arbeitgebende“ ausfüllen und online oder per Post an die auf dem Formular angegebene Ausgleichskasse senden.
- Reichen Sie das Unterschriftenblatt per Post ein.
Von Angehörigen
- Wenn der Vater, resp. die Ehefrau der Mutter, ihren Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht nachkommt, kann die Anmeldung über die Angehörigen erfolgen.