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Was gibt es zur Vaterschaftsentschädigung sonst noch zu wissen?

Erwerbstätige Männer haben Anspruch auf 14 Tage (2 Wochen) Vaterschaftsurlaub. Die Vaterschaftsentschädigung gleicht den Verdienstausfall des Mannes, bzw. den Arbeitsausfall des Arbeitgebers aus.

Die Mittel für die Vaterschaftsentschädigung stammen aus der Erwerbsersatzordnung (EO). Diese basiert wie AHV und IV auf dem Solidaritätsprinzip. Sie erfasst die ganze Bevölkerung – unabhängig davon, ob jemand einmal in die Lage kommen wird, Leistungen zu beanspruchen.

Wer in der AHV obligatorisch versichert ist, bezahlt zusätzlich auch EO-Beiträge.

Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommens des Vaters, höchstens CHF 220 pro Tag.

Die Schweiz hat die Vaterschaftsentschädigung am 01.01.2021 eingeführt.

 Rechtsgrundlagen