Wie hoch ist die Vaterschaftsentschädigung?

Die Vaterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80 % des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 220 Franken pro Tag.

Das maximale Taggeld wird mit einem Monatseinkommen von CHF 8250 (CHF 7350 x 0,8 ÷ 30 Tage = CHF 220/Tag) und bei Selbständigerwerbenden mit einem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen von CHF 99’000 (CHF 88’200 x 0,8 ÷ 360 Tage = CHF 220/Tag) erreicht.

Welches Einkommen gilt

Grundlage für die Berechnung der Vaterschaftsentschädigung ist das AHV-pflichtige Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Dabei gilt:

Bei regelmässigem Einkommen stützt sich die Ausgleichskasse auf den letzten Kalendermonat vor der Geburt des Kindes, wobei sie berücksichtigt: 13. Monatslohn, Bonus, Zulagen (etwa für Nachtdienst), unbezahlter Urlaub. Monate mit vermindertem oder fehlendem Einkommen wegen Krankheit oder Unfall führen zu keiner tieferen Entschädigung.

Dauer der Vaterschaftsentschädigung

Erwerbstätige Väter, resp. Ehefrauen der Mütter, haben für die ersten sechs Monate nach Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Die Ausgleichskasse entschädigt maximal 14 Taggelder.

Wird der  Vaterschaftsurlaub später als sechs Monate nach der Geburt des Kindes bezogen, entfällt der Anspruch auf eine Entschädigung.

Haben Väter, resp. Ehefrauen der Mütter, bei der Geburt des Kindes ein Anspruch auf Taggelder nach dem Sozialversicherungsrecht der

  • Arbeitslosenversicherung,
  • Invalidenversicherung,
  • Unfallversicherung,
  • Krankenversicherung,
  • Militärversicherung,

geht die Vaterschaftsentschädigung diesen vor. Sie entspricht mindestens dem bisher bezogenen Taggeld. Auf Krankentaggeldern einer Taggeldversicherung nach Privatversicherungsrecht VVG besteht kein Besitzstand.