Sozialversicherungen: Neuerungen 2023

Der Bundesrat hat per 1. Januar 2023 die AHV- und IV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Damit ändern sich auch viele weitere Beträge in den Sozialversicherungen.

Für Versicherte

  • AHV- und IV-Renten steigen
  • Mindestbeitrag an AHV, IV und EO steigt
  • Hilflosenentschädigung und Assistenzbeiträge steigen

Für Arbeitgebende

  • Neuer Anspruch auf Adoptionsentschädigung
  • Mutterschafts-, Vaterschafts- und Betreuungsentschädigung: Obergrenze Taggeld steigt
  • Familienzulagen: Grenzbeträge für Anspruch steigen
  • Arbeitslosenversicherung: Solidaritätsprozent fällt weg
  • Berufliche Vorsorge: Grenzbeträge steigen
  • Privathaushalte mit Angestellten: Obergrenzen für vereinfachte Abrechnung steigen

Sie finden im Merkblatt eine Übersicht über alle Änderungen.