Sozialversicherungen: Neuerungen 2023
Der Bundesrat hat per 1. Januar 2023 die AHV- und IV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Damit ändern sich auch viele weitere Beträge in den Sozialversicherungen.
Für Versicherte
- AHV- und IV-Renten steigen
- Mindestbeitrag an AHV, IV und EO steigt
- Hilflosenentschädigung und Assistenzbeiträge steigen
Für Arbeitgebende
- Neuer Anspruch auf Adoptionsentschädigung
- Mutterschafts-, Vaterschafts- und Betreuungsentschädigung: Obergrenze Taggeld steigt
- Familienzulagen: Grenzbeträge für Anspruch steigen
- Arbeitslosenversicherung: Solidaritätsprozent fällt weg
- Berufliche Vorsorge: Grenzbeträge steigen
- Privathaushalte mit Angestellten: Obergrenzen für vereinfachte Abrechnung steigen
Sie finden im Merkblatt eine Übersicht über alle Änderungen.