Sozialversicherungen – was ändert 2024?

Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen per 1. Januar 2024 zusammengefasst.

Reform AHV21

  • Das Referenzalter (bisher Rentenalter) liegt neu für Männer und Frauen bei 65 Jahren. Frauen der Jahrgänge 1961 – 1969 erhalten Ausgleichsmassnahmen.
  • Sie können den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten – beispielsweise einen Teil der Rente vorziehen und den anderen Teil aufschieben.
  • Wenn Sie über das Referenzalter hinaus arbeiten, können Sie sich die AHV-Beiträge anrechnen lassen (Verzicht auf Freibetrag).
  • Die Wartefrist für Hilflosenentschädigung verkürzt sich auf 6 Monate.

Mutter- und Vaterschaftsentschädigung

  • Die Vaterschaftsentschädigung heisst neu «Entschädigung für den anderen Elternteil».
  • Wenn ein Elternteil kurz nach der Geburt des Kindes stirbt, verlängert sich der Mutterschafts-, bzw. der Vaterschaftsurlaub für den verbliebenen Elternteil.