AHV- und IV-Renten steigen per 1. Januar 2021

Der Bundesrat hat am 14.10.2020 entschieden, die AHV/IV-Renten der Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Die minimale Rente steigt um CHF 10 auf CHF 1195 und die Maximalrente um CHF 20 auf CHF 2390 pro Monat.
Dies zieht Anpassungen bei den Ergänzungsleistungen und den Mindestbeiträgen für die Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen nach sich. Zudem ändern sich die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie finden hier eine Übersicht mit allen Änderungen per 1. Januar 2021.