Schön, dass Sie da sind!

Die Ausgleichskasse IV-Stelle Obwalden ist Ihre Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Sozialversicherungen.

Auf unserer Webseite finden Sie die wichtigsten Informationen über unsere Produkte und Leistungen für Private und Firmen. Ausserdem gibt es eine ganze Reihe Online-Services, mit denen Sie vieles rund um die Uhr zu Hause oder im Büro erledigen können: Adresse ändern, Formulare ausfüllen, Merkblätter herunterladen, usw.

Wenn Sie sich persönlich beraten lassen möchten, sind Sie herzlich eingeladen, bei uns vorbeizukommen. Wir freuen uns und haben Zeit für Sie.

Wir garantieren Ihnen einen speditiven Service rund um AHV- und IV-Themen.

AHV- und IV-Renten steigen per 1. Januar 2025

Der Bundesrat hat im August 2024 entschieden, die AHV/IV-Renten der Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Die minimale Rente steigt um CHF 35 auf CHF 1260 und die Maximalrente um CHF 70 auf CHF 2520 pro Monat.
Gleichzeitig beschloss er Anpassungen im Beitragsbereich und bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. Sie finden hier eine Übersicht mit allen Änderungen per 1. Januar 2025.

Geschäftsbericht 2023

Unser Geschäftsbericht erscheint neu digital!

www.akow.ch/gb2023

Sie finden darin:

  • Interessante Zahlen zu unserer Arbeit
  • Fokusthema: Unterstützung Jugendlicher während der Berufswahl
  • Newsarchiv Sozialpolitik

Klicken Sie rein und erkunden Sie unser vergangenes Geschäftsjahr interaktiv. Viel Vergnügen beim Lesen.

Annahme der Initiative „für eine 13. AHV-Rente“

An der Volksabstimmung vom 3. März 2024 wurde die Initiative „Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)“ von Volk und Ständen angenommen. Damit wird ein neuer Artikel in die Bundesverfassung geschrieben. Ab 2026 werden die Ausgleichskassen eine 13. Altersrente ausrichten.

Bis dahin gibt es noch viel zu tun: Das Bundesparlament muss das AHV-Gesetz anpassen und der Bundesrat anschliessend die Verordnungsbestimmungen festlegen. Erst wenn damit klare Regeln geschaffen sind, können wir unsere Versicherten über das konkrete Vorgehen informieren. Das wird voraussichtlich im Herbst 2025 der Fall sein. Bis zu diesem Zeitpunkt finden Sie hier aktuelle Informationen des Bundes zur 13. AHV-Rente.

Sozialversicherungen – was ändert 2024?

Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen per 1. Januar 2024 zusammengefasst.

Reform AHV21

  • Das Referenzalter (bisher Rentenalter) liegt neu für Männer und Frauen bei 65 Jahren. Frauen der Jahrgänge 1961 – 1969 erhalten Ausgleichsmassnahmen.
  • Sie können den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten – beispielsweise einen Teil der Rente vorziehen und den anderen Teil aufschieben.
  • Wenn Sie über das Referenzalter hinaus arbeiten, können Sie sich die AHV-Beiträge anrechnen lassen (Verzicht auf Freibetrag).
  • Die Wartefrist für Hilflosenentschädigung verkürzt sich auf 6 Monate.

Mutter- und Vaterschaftsentschädigung

  • Die Vaterschaftsentschädigung heisst neu «Entschädigung für den anderen Elternteil».
  • Wenn ein Elternteil kurz nach der Geburt des Kindes stirbt, verlängert sich der Mutterschafts-, bzw. der Vaterschaftsurlaub für den verbliebenen Elternteil.

AHV 21

Die Stimmberechtigten haben am 25. September 2022 Ja gesagt zur AHV-Vorlage und zur zugehörigen Mehrwert­steuer­änderung. Damit ist der Weg frei für die erste AHV-Reform seit 25 Jahren. Die neuen Bestimmungen werden ab dem 1. Januar 2024 schritt­weise eingeführt. Bis Ende 2023 ändert sich für Sie nichts.

Neu informiert Sie ein Erklärvideo zur AHV21 sowie ein Merkblatt über die wichtigsten Anpassungen.

Aktuelle Informationen zum Stand der Umsetzung gibt es beim Bundesamt für Sozialversicherungen. Dort finden Sie

  • Fragen und Antworten zur Umsetzung
  • Referenzalter-Abfrage: Geben Sie das Geburtsdatum ein und Sie werden über das (neue) AHV-Alter informiert.
  • Abfrage Ausgleichsmassnahmen: Geben Sie den Jahrgang ein und wählen Sie die Einkommenskategorie. Sie werden über die Kürzungssätze beim Vorbezug und den Rentenzuschlag bei Bezug im Referenzalter informiert.

Ab sofort Rechnungen über eBill bezahlen

Unsere Rechnungen können Sie neu einfach und bequem via eBill bezahlen. Sie empfangen die Rechnungen direkt über die E-Banking-Lösung Ihrer Bank.

Weiter Informationen finden Sie hier.

Lohnbescheinigung

Sie möchten das Formular am Computer ausfüllen? Mit dem kostenlosen Programm Adobe Reader geht es ganz einfach. – Sie haben Fragen zum Ausfüllen der Lohnbescheinigung? Hier finden Sie Antwort auf die häufigsten Fragen.

AHVeasy – Ihre Sozialversicherungsgeschäfte online erledigen

Unser Online-Portal reduziert Ihren administrativen Aufwand erheblich. Sie gewinnen Zeit und können zudem noch Kosten sparen.