Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
Im vereinfachten Abrechnungsverfahren stellen wir Ihnen jährlich eine Rechnung für die Sozialversicherungsbeiträge, die Steuern und die obligatorische Unfallversicherung Ihrer Mitarbeitenden.
Voraussetzungen
Um im vereinfachten Abrechnungsverfahren abrechnen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der einzelne Lohn pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ist nicht höher als 22'680 Franken pro Jahr.
- Die gesamte Lohnsumme Ihrer Firma ist nicht höher als 60'480 Franken pro Jahr.
- Sie rechnen die Löhne aller Mitarbeitenden im vereinfachten Verfahren ab.
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist nicht möglich für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Quellensteuer
Im vereinfachten Abrechnungsverfahren ziehen Sie Ihren Angestellten die Steuer vom Lohn ab (5 Prozent vom AHV-pflichtigen Bruttolohn). Wir verrechnen Ihnen Ende Jahr die Quellensteuer Ihrer Angestellten. Für die bereits bezahlte Steuer erhalten Ihre Mitarbeitenden von uns eine Bescheinigung für die Steuererklärung. Sie müssen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber keinen Lohnausweis erstellen.
Unfallversicherung
Sie sind verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden gegen Unfall zu versichern. Die Höhe der Prämie für die Berufsunfallversicherung beträgt 0,518 Prozent vom AHV-pflichtigen Bruttolohn.
Arbeiten Ihre Mitarbeitenden 8 Stunden oder mehr pro Woche, müssen Sie sie auch gegen Nichtberufsunfall versichern. Die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung beträgt 1,467 Prozent vom AHV-pflichtigen Bruttolohn.
Rechnungsstellung - alles aus einer Hand
Sie melden uns Ende Jahr den Jahresbruttolohn Ihrer Angestellten. Sie erhalten von uns aufgrund der Lohndeklaration eine Rechnung für die Sozialversicherungsbeiträge, die Quellensteuer sowie die obligatorische Unfallversicherung für Ihre Mitarbeitenden.