Adoptionsentschädigung

Wenn Sie erwerbstätig sind und ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben Sie Anspruch auf 14 Tage bezahlten Urlaub.

Anspruch

Sie haben Anspruch, wenn Ihr Adoptionsentscheid noch aussteht oder Sie Ihr Kind bereits im Ausland adoptiert haben. Zudem müssen Sie bei Aufnahme des Kindes erwerbstätig sein.

Wenn Sie Ihr Stiefkind adoptieren, haben Sie kein Anrecht auf Adoptionsentschädigung.

Leistung

Sie haben während 14 Tagen Anspruch auf 80 Prozent des durchschnittlichen Lohnes. Wir berücksichtigen eine Obergrenze.

Grundlage für die Berechnung bildet das letzte vor Aufnahme des Kindes erzielte  Einkommen. Ist dieses Einkommen unregelmässig, berechnen wir den Durchschnitt der letzten maximal 12 Monate. Wir berücksichtigen beispielsweise den 13. Monatslohn, Bonus und Zulagen.

Wir berechnen die Adoptionsentschädigung für jeden Elternteil separat.

Anmeldung

Sie sind angestellt. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber reicht pro Elternteil je eine Anmeldung der Eidgenössischen Ausgleichskasse EAK ein. Diese ist zuständig für die Berechnung und Auszahlung der Adoptionsentschädigung.

Sie sind selbständig. Reichen Sie pro Elternteil je eine Anmeldung der Eidgenössischen Ausgleichskasse EAK ein. Diese ist zuständig für die Berechnung und Auszahlung der Adoptionsentschädigung.

Unsere Büros bleiben vom 24. Dezember 2025 - 2. Januar 2026 geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir gerne wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen schwungvollen Start ins neue Jahr.