Unfallversicherung

Arbeitgebende müssen Ihre Angestellten gegen Unfall versichern.

Die Unfallversicherung ist für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch.

Im Auftrag des Kantons prüfen wir, ob alle Arbeitgebenden der Versicherungspflicht für Ihre Angestellten nachkommen.

Unsere Büros bleiben vom 24. Dezember 2025 - 2. Januar 2026 geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir gerne wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen schwungvollen Start ins neue Jahr.