Weiterführung der Versicherung

Wenn Sie in einem Nicht-Vertragsstaat für einen Schweizer Arbeitgebenden arbeiten, können Sie weiterhin in der AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung versichert bleiben.

So können Sie den Versicherungsschutz der Schweiz aufrechterhalten und vermeiden Beitragslücken, die später zu einer Kürzung der Altersrente führen könnten.

Um weiterhin versichert zu bleiben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie erhalten Ihren Lohn von einem Schweizer Arbeitgebenden.
  • Sie sind seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen bei der AHV/IV versichert.
  • Sie haben das Einverständnis Ihres Arbeitgebenden.

Reichen Sie uns das Gesuch spätestens sechs Monate nachdem die Voraussetzungen für die Weiterführung der Versicherung erfüllt sind ein. Nach Ablauf dieser Frist können wir die Versicherung nicht mehr weiterführen.

Unsere Büros bleiben vom 24. Dezember 2025 - 2. Januar 2026 geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir gerne wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen schwungvollen Start ins neue Jahr.