Änderungsmeldung
Hier können Unternehmen und Selbständigerwerbende Ihre Adressänderung bequem per Internet übermitteln.
Adressänderungen müssen immer schriftlich erfolgen, das heisst über das Kontaktformular im Internet, per Brief oder Adressänderungskarte.
Antworten auf häufige Fragen
Unser Firmensitz wird in einen anderen Kanton verlegt. Was müssen wir beachten?
Bitte melden Sie uns dies schriftlich und teilen Sie uns mit, ob allenfalls eine Filiale im Kanton Obwalden bestehen bleibt. Wir melden die Sitzverlegung der neuen zuständigen Ausgleichskasse. Sie werden danach von dieser kontaktiert.
Werden bei einer Verlegung des Firmensitzes in einen anderen Kanton die Familienzulagen an die Arbeitnehmer automatisch der neuen Ausgleichskasse gemeldet?
Nein. Sie müssen diese wieder neu anmelden, damit sie entsprechend geprüft werden können.
Kann ich unseren Treuhänder als Zustelladresse angeben?
Ja, doch wir benötigen von Ihnen dafür eine Vollmacht in der Sie bestätigen, dass wir die Korrespondenz direkt an den Treuhänder senden dürfen.