Arbeitsplatzerhaltung

Die effektivste Form der Eingliederung ist, die Kündigung zu verhindern. Sie als Unternehmen spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Gut zu wissen

Arbeitgebende, die erkrankte Mitarbeitende im Betrieb weiterbeschäftigen oder neue Mitarbeitende bei der beruflichen Wiedereingliederung unterstützen, erhalten von der IV eine Entschädigung.

Antworten auf häufige Fragen

Mein Mitarbeiter steigt nach einer Depression wieder ins Berufsleben ein. Wie soll seine Arbeit gestaltet werden?

Diese Situation ist jeweils sehr individuell. Achten Sie grundsätzlich auf Folgendes:

Erteilen Sie nur Aufgaben mit kleiner Verantwortung.

Formulieren Sie die Aufträge klar und schriftlich.

  • Erteilen Sie die Aufgaben überschaubar und portioniert.
  • Fragen Sie den Mitarbeiter nach seinen Bedürfnissen und stellen Sie sicher, dass er eine Ansprechperson hat.
  • Ich wünsche Unterstützung durch eine Eingliederungs-Fachperson, wie erhalte ich diese?
  • Kontaktieren Sie uns unter der Hotline für Arbeitgebende. Telefon 041 666 59 39 (Montag bis Freitag, 9 bis 16.30 Uhr).

Erhält meine Mitarbeiterin, mein Mitarbeiter eine Rente?

Die Rentenprüfung erfolgt erst, nachdem eine berufliche Massnahme, also der Arbeitsplatzerhalt, erfolgt ist.

Wie soll das Team über den erkrankten Mitarbeiter informiert werden?

Diese Situation ist jeweils sehr individuell. Wie detailliert man informiert hängt davon ab, wie vertraut sich die Mitarbeitenden sind. Informieren Sie so viel, dass keine Gerüchte entstehen und so, dass Sie Ihren Mitarbeiter nicht blossstellen. Es ist Aufgabe der Vorgesetzten, das Team zu informieren.

Die IV-Stelle bietet die Möglichkeit der Früherfassung. Mittels eines Job Coachings kann die IV-Stelle abklären, welche Unterstützung Ihre Mitarbeiterin braucht, um die Arbeit bewältigen zu können. Weitere Informationen zu Integrationsmassnahmen.

Wir möchten unseren Mitarbeiter mit gesundheitlicher Einschränkung intern umplatzieren. Übernimmt die IV den dazu benötigten Computerkurs?

Ja. Am besten Sie klären in einem persönlichen Gespräch mit der IV-Stelle alle weiteren Leistungen und eine allfällige persönliche Begleitung seitens der IV.