Änderungsmeldung: Überblick

Hier können Sie Ihre neue Adresse bequem per Internet mitteilen. Ihren neuen Zivilstand oder einen Todesfall melden Sie uns bitte schriftlich per Post.

Adressänderungen müssen immer schriftlich erfolgen, das heisst über das Kontaktformular im Internet, per Brief oder Adressänderungskarte.

Änderungen des Zivilstandes und Todesfälle melden Sie uns ebenfalls bitte schriftlich. Senden Sie uns dazu die entsprechenden amtlichen Dokumente.

Melden Sie uns Ihre Zahlungsverbindung für die Auszahlung Ihrer Renten/Taggelder/Ergänzungsleistungen.

Antworten auf häufige Fragen

Kann ich unseren Treuhänder als Zustelladresse angeben?

Ja, doch wir benötigen von Ihnen dafür eine Vollmacht, in der Sie bestätigen, dass wir die Korrespondenz direkt an den Treuhänder senden dürfen.