Alter

Eine Altersrente erhalten Frauen ab 64 und Männer ab 65 Jahren. Wir empfehlen Ihnen, sich fünf bis sechs Monate im Voraus anzumelden.

Gut zu wissen

Wenn Sie als AHV-Rentner erwerbstätig sind, müssen Sie Beiträge an AHV, IV und EO leisten – aber nur auf dem Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag von CHF 1400 im Monat oder CHF 16’800 im Jahr übersteigt.

Antworten auf häufige Fragen

Ab wann erhalte ich die Altersrente?

Frauen haben ab dem 1. Tag des Kalendermonats nach dem 64. Geburtstag Anspruch auf die AHV-Altersrente, Männer ab dem 1. Tag des Kalendermonats nach dem 65. Geburtstag. Wir empfehlen Ihnen, sich fünf bis sechs Monate im Voraus anzumelden. Sie können die Altersrente auch ein ganzes oder zwei ganze Jahre früher beziehen.

Wann trifft die Altersrente auf meinem Konto ein?

Spätestens am 20. Tag des betreffenden Monats. Die Ausgleichskasse Obwalden zahlt die Renten bereits am 4. Arbeitstag des betreffenden Monats aus.

Wie hoch wird meine Altersrente sein?

Wer lückenlos Beiträge geleistet hat, erhält aktuell eine monatliche Altersrente von mindestens CHF 1195 und höchstens CHF 2390. Die Ausgleichskasse berechnet die verbindliche Höhe der Altersrente kurz bevor sie die Rente erstmals auszahlt, weil erst dann die massgebenden persönlichen Faktoren bekannt sind.

Nach meinem Ehepartner werde auch ich bald pensioniert. Wo muss ich mich anmelden?

Schicken Sie die Anmeldung bitte der Ausgleichskasse, die die Rente des Ehepartners auszahlt.

Ich habe ein paar Jahre lang keine AHV-Beiträge bezahlt. Was bedeutet das für meine Rente?

Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Rentenkürzung um mindestens 1/44. Innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist können die Beiträge nachträglich bezahlt werden.

Lohnt es sich für mich, die Altersrente früher zu beziehen oder aufzuschieben?

Eine allgemeine Empfehlung zum flexiblen Rentenalter ist nicht möglich.

Was bedeutet Splitting?

Splitting bedeutet Einkommensteilung: Bei der Berechnung von AHV- oder IV-Renten schreibt die Ausgleichskasse die Einkommen während der Ehe beiden Ehepartnern je zur Hälfte gut.