Alter

Eine Altersrente erhalten sie ab dem Referenzalter 65. Wir empfehlen Ihnen, sich fünf bis sechs Monate im Voraus anzumelden.

Gut zu wissen

Wenn Sie als AHV-Rentner erwerbstätig sind, müssen Sie Beiträge an AHV, IV und EO leisten – aber nur auf dem Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag von CHF 1400 im Monat oder CHF 16’800 im Jahr übersteigt.

Verzicht auf Rentnerfreibetrag

Ab 2024 können Arbeitnehmende auf den Rentnerfreibetrag verzichten, um auf dem gesamten Einkommen Beiträge abzurechnen. Dadurch können sie unter Umständen den Rentenanspruch erhöhen (durch das Füllen von Beitrags- und Versicherungslücken oder die Erhöhung des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens).

Die Arbeitnehmenden müssen dem Arbeitgebenden mitteilen, dass sie auf den Rentnerfreibetrag verzichten. Die Mitteilung müssen sie spätestens bei der ersten Lohnzahlung im Referenzalter machen. Akzeptiert der Arbeitnehmende die um den Freibetrag gekürzte Lohnzahlung, stimmt er der Anwendung des Freibetrages zu.

Der Entscheid gilt pro Kalenderjahr  und pro Arbeitgeber. Er wird automatisch für das nächste Kalenderjahr übernommen.

Selbständigerwerbende im Referenzalter

Grundsätzlich wendet die Ausgleichskasse den Abzug des Rentnerfreibetrags an. Selbständigerwerbende können aber auf den Rentnerfreibetrag verzichten und auf dem ungekürzten Einkommen Beiträge bezahlen. Sie müssen den Verzicht der Ausgleichskasse bis zum 31. Dezember des Beitragsjahres mitteilen. Die Wahl zu Anwendung des Freibetrags gilt automatisch für das Folgejahr. Sie können aber bis zum 31. Dezember des Beitragsjahres eine anderslautende Wahl der Ausgleichskasse mitteilen.

Antworten auf häufige Fragen

Ab wann erhalte ich die Altersrente?

Sie haben ab dem 1. Tag des Kalendermonats nach dem 65. Geburtstag Anspruch auf die AHV-Altersrente. Wir empfehlen Ihnen, sich fünf bis sechs Monate im Voraus anzumelden. Sie können auch die ganze oder einen Teil der Rente früher beziehen oder aufschieben. Dieser flexible Rentenbezug ist im Alter zwischen 63 und 65 Jahren möglich, für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1960 – 1963) bereits ab 62 Jahren.

Wann trifft die Altersrente auf meinem Konto ein?

Spätestens am 20. Tag des betreffenden Monats. Die Ausgleichskasse Obwalden zahlt die Renten bereits am 4. Arbeitstag des betreffenden Monats aus.

Wie hoch wird meine Altersrente sein?

Wer lückenlos Beiträge geleistet hat, erhält aktuell eine monatliche Altersrente von mindestens CHF 1225 und höchstens CHF 2450. Die Ausgleichskasse berechnet die verbindliche Höhe der Altersrente kurz bevor sie die Rente erstmals auszahlt, weil erst dann die massgebenden persönlichen Faktoren bekannt sind.

Nach meinem Ehepartner werde auch ich bald pensioniert. Wo muss ich mich anmelden?

Schicken Sie die Anmeldung bitte der Ausgleichskasse, die die Rente des Ehepartners auszahlt.

Ich habe ein paar Jahre lang keine AHV-Beiträge bezahlt. Was bedeutet das für meine Rente?

Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Rentenkürzung um mindestens 1/44. Innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist können die Beiträge nachträglich bezahlt werden.

Lohnt es sich für mich, die Altersrente früher zu beziehen oder aufzuschieben?

Eine allgemeine Empfehlung zum flexiblen Rentenalter ist nicht möglich.

Was bedeutet Splitting?

Splitting bedeutet Einkommensteilung: Bei der Berechnung von AHV- oder IV-Renten schreibt die Ausgleichskasse die Einkommen während der Ehe beiden Ehepartnern je zur Hälfte gut.