Was gehört zum massgebenden Lohn?
Grundlage für die Berechnung der Beiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung ist der massgebende Lohn. Dieser umfasst das gesamte Bar- und Naturaleinkommen von Arbeitnehmenden.
Stichwort | Massgebender Lohn | Kein massgebender Lohn |
Arbeitslohn | Stunden-, Tag-, Wochen-, Monatslohn; Stück-, Akkord- und Prämienlohn; Prämie und Entschädigung für Überzeitarbeit, Nachtarbeit und Stellvertreterdienst | |
Zulage | Orts- und Teuerungszulage | Familienzulagen im orts- und branchenüblichen Rahmen |
Arbeitsweg, Verpflegung, Wohnungswechsel |
Entschädigungen für die normalen Fahrtkosten für den Arbeitsweg und für die üblichen Verpflegungskosten | Umzugsentschädigung bei beruflich bedingtem Wohnungswechsel |
Kost, Logis, Dienstauto |
Regelmässige Naturalbezüge wie Verpflegung und Unterkunft, Privatbenützung von Dienstauto, Dienstwohnung usw. | |
Prämie, Geschenk | Gratifikation, Dienstaltersgeschenk, Treue- und Leistungsprämien, Prämien für Verbesserungsvorschläge | Verlobungs- und Hochzeitsgeschenke, Naturalgeschenke unter CHF 500 im Jahr; Anerkennungsprämien bis zu CHF 500 für das Bestehen von beruflichen Prüfungen, Zuwendungen anlässlich eines Betriebsjubiläums (frühestens 25 Jahre nach der Gründung, dann alle 25 Jahre) |
Mitarbeiteraktien | Vergünstigung bei Bezug von Mitarbeiteraktien und anderen Beteiligungsrechten | |
Gewinnanteil | Gewinnanteil von Arbeitnehmenden, soweit er den Zins einer Kapitaleinlage übersteigt | |
Trinkgeld | Bedienungs- und Trinkgelder, soweit sie ein wesentlicher Lohnbestandteil sind | |
Provision, Kommission | Provisionen und Kommissionen | |
Tantièmen, Entschädigungen, Sitzungsgelder | Tantièmen, feste Entschädigungen und Sitzungsgelder an Mitglieder der Verwaltung und der geschäftsführenden Organe | |
Behördenmitglieder | Honorare von Privatdozentinnen und Privatdozenten und ähnlich besoldeten Lehrkräften | |
Krankheit, Unfall, Invalidität, Tod | Lohnfortzahlungen infolge Krankheit oder Unfall | Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder Invalidität |
Taggelder der IV oder Militärversicherung | ||
Beiträge der Arbeitgebenden an die Kranken- und Unfallversicherungen ihrer Arbeitnehmenden, sofern sie die Prämien direkt an die Versicherung bezahlen und alle Arbeitnehmenden gleich behandeln | ||
Zuwendungen beim Tod von Angehörigen von Arbeitnehmenden oder an deren Hinterlassene | ||
Beiträge der Arbeitgebenden an Arzt-, Arznei-, Spital- und Kurkosten, sofern diese nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gedeckt sind und sofern alle Arbeitnehmenden gleich behandelt werden | ||
Militär, EO, Mutterschafts- entschädigung, Vaterschaftsentschädigung Sold, Feuerwehr, Kurse |
Lohnfortzahlungen und Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutter- und Vaterschaft | Militärsold und Sold an Zivilschutzleistende, Taschengeld für Zivildienstleistende, soldähnliche Vergütungen in öffentlichen Feuerwehren und in Kursen für Jungschützenleiterinnen und –leiter und für Leiterinnen und Leiter von „Jugend und Sport“ |
Beiträge an AHV, IV, EO und ALV | Von Arbeitgebenden bezahlte Arbeitnehmerbeiträge für AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung |
Von Arbeitgebenden bezahlte Arbeitnehmerbeiträge auf Naturalleistungen und Globallöhnen |
Steuern | Von Arbeitgebenden bezahlte Steuern | |
Ferien, Feiertage | Ferien- und Feiertagsentschädigungen | |
Abgangsentschädigung | Abgangsentschädigungen und freiwillig Vorsorgeleistungen, sofern sie eine bestimmte Grenze überschreiten. Die Ausgleichskasse beurteilt den Einzelfall. | |
Arbeitslosigkeit, Insolvenz | Taggelder der ALV und Insolvenzentschädigungen | |
Kurzarbeit, schlechtes Wetter | Ausfallender Lohn während Kurzarbeit oder Arbeitseinstellung wegen schlechten Wetters im Sinne der ALV. | |
Berufliche Vorsorge | Von Arbeitgebenden übernommene laufende Beiträge oder Einkaufsbeiträge der Arbeitnehmenden, wenn die Übernahme in Reglement oder Statuten der Vorsorgeeinrichtung nicht vorgeschrieben ist | Reglementarische Leistungen von Pensionskassen, wenn die Begünstigten bei Eintritt des Vorsorgefalls oder bei Auflösung der Vorsorgeeinrichtung die Leistungen persönlich beanspruchen können |
Reglementarische Beiträge der Arbeitgebenden an steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen | ||
Stipendien | Stipendien und ähnliche Zuwendungen, sofern sie nicht aus dem Arbeitsverhältnis fliessen oder die Arbeitgebenden nicht über das Arbeitsergebnis verfügen können |