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Altersrente der AHV
Die Altersrente ist die wichtigste Leistung der AHV. Anspruch auf eine Altersrente haben Sie ab 65 Jahren, wenn Sie mindestens ein volles Beitragsjahr aufweisen.
Und das geht so:
- Die oder der Versicherte meldet sich bei jener Ausgleichskasse an, die zuletzt Beiträge entgegengenommen hat.
- Wenn der Ehepartner oder der Antragsteller selber bereits eine Rente erhält, ist jene Ausgleichskasse zuständig.
- Die Ausgleichskasse berechnet die Höhe der Rente und überweist den Betrag monatlich auf das Bank- oder Postkonto.
Ein volles Beitragsjahr liegt vor:
- wenn jemand insgesamt ein Jahr lang Beiträge geleistet hat
- oder wenn der Ehepartner ein Jahr lang den doppelten Mindestbeitrag geleistet hat
- oder wenn die Ausgleichskasse Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften anrechnen kann
Es ist möglich, die Altersrente bis zu zwei Jahre früher oder bis zu fünf Jahre später zu beziehen: Flexibles Rentenalter
Wie hoch ist meine Altersrente ungefähr? – Die theoretische Rentenschätzung gibt Auskunft.