Was gibt es über die EO sonst noch zu wissen?

Die Erwerbsersatzordnung (EO) regelt die Erwerbsausfallentschädigung für Personen, die Militärdienst, Zivilschutz, Rotkreuzdienst oder Zivildienst leisten und für Frauen im Mutterschaftsurlaub.

Die Ausgleichskasse entschädigt auch den Erwerbsausfall während Kaderbildungskursen von Jugend+Sport und während Jungschützenleiterkursen.

Wie AHV und IV basiert die EO auf dem Solidaritätsprinzip. Sie erfasst die ganze Bevölkerung – unabhängig davon, ob jemand einmal in die Lage kommen wird, Leistungen zu beanspruchen. Wer in der AHV obligatorisch versichert ist, bezahlt zusätzlich auch EO-Beiträge. Freiwillig versicherte Auslandschweizerinnen und -schweizer bezahlen keine Beiträge an die EO, haben aber trotzdem Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung, wenn sie Dienst leisten.

Die Leistungen umfassen eine Grundentschädigung sowie Zulagen für Kinder, für Betreuungskosten und für einen Betrieb.

Die Schweiz hat die EO 1953 eingeführt und Mitte 2005 um die Mutterschaftsentschädigung ergänzt.

Rechtsgrundlagen