Wie hoch ist die Entschädigung für den Erwerbsausfall?

Die Entschädigung für den Erwerbsausfall umfasst eine Grundentschädigung sowie – je nach individuellen Verhältnissen – Zulagen für Kinder, für Betreuungskosten und für einen Betrieb.

Erwerbstätige

Normaldienst 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, mindestens CHF 69 pro Tag, höchstens CHF 220 pro Tag
Rekruten CHF 69
Rekruten mit Kindern 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, mindestens CHF 69 pro Tag, höchstens CHF 220 pro Tag.
Durchdiener während Grundausbildung* CHF 69
Durchdiener danach 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, mindestens CHF 69 pro Tag, höchstens CHF 220 pro Tag
Beförderungsdienst 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, mindestens CHF 124 pro Tag, höchstens CHF 220 pro Tag

Nichterwerbstätige

Normaldienst, Rekruten, Durchdiener CHF 69 pro Tag
Beförderungsdienst CHF 124 pro Tag

 

* Allgemeine Grundausbildung (AGA), Funktionsgrundausbildung (FGA), Verbandsausbildung (VBA) Erwerbstätige Durchdiener-Kader: während der allgemeinen Grundausbildung (AGA) gleiche Ansätze wie für Rekruten, danach 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, mindestens CHF 102 pro Tag, höchstens CHF 220 pro Tag.

Kinderzulagen

Dienst leistende Personen erhalten eine Kinderzulage von CHF 20 pro Kind und Tag für:

  • eigene Kinder
  • unentgeltlich zu dauernder Pflege und Erziehung aufgenommene Pflegekinder.

Diese Zulage gibt es für minderjährige Kinder und für Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre.

Das Total der Grundentschädigung und Kinderzulagen ist begrenzt:

  • Erwerbstätige: durchschnittliches vordienstliches Erwerbseinkommen, höchstens CHF 275 pro Tag.
  • Nichterwerbstätige: CHF 138 pro Tag, während bestimmter Beförderungsdienste CHF 193 pro Tag.

Betriebszulagen

Dienst leistende Personen, welche die Kosten eines Betriebes tragen, erhalten eine Betriebszulage von CHF 67 pro Tag. Bedingung ist, dass sie den überwiegenden Teil ihres Einkommens aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielen als:

  • Eigentümerin oder Eigentümer, Pächterin oder Pächter, Nutzniesserin oder Nutzniesser
  • Teilhaberin oder Teilhaber einer Kollektivgesellschaft
  • unbeschränkt haftende Teilhaberin beziehungsweise unbeschränkt haftender Teilhaber einer Kommanditgesellschaft
  • Teilhaberin oder Teilhaber einer einfachen Gesellschaft, Erbengemeinschaft oder einer anderen auf einen Erwerbszweck gerichteten Personengesamtheit ohne juristische Persönlichkeit.

Auch hauptberuflich mitarbeitende Familienmitglieder in der Landwirtschaft erhalten eine Betriebszulage, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • ununterbrochene Dienstleistung von mindestens zwölf Tagen während mindestens zehn Tagen
  • Ersatz durch eine Aushilfe
  • Barlohn für die Aushilfe im Tagesdurchschnitt mindestens CHF 67

Zulage für Betreuungskosten

Wer mit Kindern unter 16 Jahren zusammenlebt und an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen Dienst leistet, erhält eine Zulage für die Betreuungskosten. Vergütet werden die Mehrauslagen, die entstehen, weil die dienstleistende Person regelmässige Betreuungsaufgaben nicht selber wahrnehmen kann. Vergütet werden die tatsächlichen Kosten ab CHF 20 pro Dienst, höchstens durchschnittlich CHF 67 pro Diensttag.