Wer bezahlt Beiträge an die Familienzulagen?

Im Kanton Obwalden finanzieren die Arbeitgebenden die Familienzulagen über Lohnprozente. Bei der Ausgleichskasse Obwalden beträgt der Beitragssatz 1.4 Prozent.

Alle Arbeitgebenden mit Wohn- oder Geschäftssitz, Zweigniederlassung, Betriebs- oder Arbeitsstätte im Kanton Obwalden sind verpflichtet, einer hier tätigen Familienausgleichskasse beizutreten und die Beiträge zu leisten.