Organisation

Der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) unterstützt die IV-Stelle bei allen medizinischen Fragestellungen. Die IV-Ärztinnen und -Ärzte beurteilen die Arbeitsfähigkeit und das Eingliederungspotenzial von Kundinnen und Kunden. Das ist eine der Grundlagen für den Entscheid der IV-Stelle.

Die wichtigste Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte des RAD ist es zu prüfen, ob die medizinischen Voraussetzungen für den Bezug von IV-Leistungen erfüllt sind. Gemäss gesetzlichem Auftrag sind sie nicht für die Therapie zuständig, sondern für die Beurteilung, wie stark eine Krankheit oder ein Unfall die Arbeitsfähigkeit der versicherten Person einschränkt. Dabei prüfen sie auch, ob der Versicherte in einer anderen Tätigkeit weiter arbeiten kann.

RAD-Untersuchungen und externe Gutachten

Ausgangspunkt bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit einer versicherten Person sind die Berichte der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Wenn der RAD der Meinung ist, dass die vorliegenden Berichte ungenau oder widersprüchlich sind, lädt er die versicherte Person zu einer eigenen Untersuchung ein. Dafür stehen dem RAD Zentralschweiz geeignete Räume zur Verfügung. Sind weitere Abklärungen nötig, kann der RAD externe Gutachten in Auftrag geben. Besonders sorgfältig werden die Anträge für IV-Renten geprüft.

Im Kanton Obwalden richtet die Ausgleichskasse Obwalden die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV aus. Die Anmeldung nimmt die Ausgleichskasse Obwalden entgegen.