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Früherfassung

Eine Früherfassung ermöglicht uns, umgehend zu prüfen, ob eine IV-Anmeldung angezeigt ist.

Rasche Klärung des weiteren Vorgehens

Sobald Sie von einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit bedroht sind, können Sie eine Früherfassungsmeldung einreichen. Nach Eingang der Meldung prüfen wir die Ursachen und Auswirkungen Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen. Eventuell laden wir Sie und Ihren Arbeitgeber zu einem Beratungsgespräch ein.

Wer kann zur Früherfassung gemeldet werden?

Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 13 und 25 Jahren wenn

  • sie von Invalidität bedroht sind
  • sie noch keine Erwerbsarbeit ausgeübt haben und
  • sich in einem kantonalen Brückenangebot befinden oder von einer kantonalen Koordinationsstelle für Jugendliche in ihrer beruflichen Eingliederung unterstützt werden.

Jugendliche, die bereits erwerbstätig waren und Erwachsene, die

  • arbeitsunfähig oder
  • von einer Arbeitsunfähigkeit bedroht sind.

Eine Früherfassungsmeldung einreichen können Sie selber oder:

  • Ihr Arbeitgeber
  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt
  • weitere im Formular aufgeführte Berechtigte

Nimmt jemand mit der IV-Stelle Kontakt auf, müssen Sie darüber informiert werden.