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Hilflosenentschädigung

Wenn Sie bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Aufstehen/Absitzen/Abliegen, Ankleiden/Auskleiden, Essen, Körperpflege, Notdurft oder zur Fortbewegung die Hilfe anderer Menschen benötigen, prüfen wir, ob Sie Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben.

Als hilflos gelten auch volljährige Versicherte, die zu Hause leben und dauernd auf lebenspraktische Begleitung angewiesen sind. Das heisst, dass sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung:

  • ohne Begleitung nicht selbständig wohnen können
  • für Erledigungen und Kontakte ausserhalb der Wohnung auf Begleitung angewiesen sind
  • ernsthaft gefährdet sind, sich dauernd von der Aussenwelt zu isolieren

Die IV unterscheidet zwischen leichter, mittlerer und schwerer Hilflosigkeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind zur Hilfosenentschädigung auch Assistenzbeiträge möglich.

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