direkt zu: Merkblätter / Formulare

Wie hoch ist die IV-Rente?

Die Höhe Ihrer IV-Rente hängt ab von Ihrer Beitragsdauer, Ihrem durchschnittlichen Einkommen und Ihrem Invaliditätsgrad. Seit dem 1. Januar 2022 ist das stufenlose Rentensystem in Kraft.

Der Invaliditätsgrad bestimmt, auf welche Rente jemand Anspruch hat:

Invaliditätsgrad Rentenanspruch
Bis 40% keine Rente
40% 25%
41% 27.5%
42% 30%
43% 32.5%
44% 35%
45% 37.5%
46% 40%
47% 42.5%
48% 45%
49% 47.5%
50 – 69% Der prozentuale Anteil des Rentenanspruchs entspricht dem Invaliditätsgrad (Bsp: Invaliditätsgrad von 54% entspricht einer Rente von 54%)

Was passiert, wenn mein Rentenanspruch vor dem 1. Januar 2022 entstanden ist?

Renten, die wir nach dem System der Viertelrentenstufe (1/4, ½, ¾, ganze Rente) zugesprochen haben, überführen wir unter bestimmten Voraussetzungen in das neue stufenlose Rentensystem. Voraussetzung dafür ist, das im Rahmen der Rentenrevision der Invaliditätsgrad um mindestens 5 % ändert. Die Rente einer versicherten Person, die am 1. Januar 2022 das 55. Altersjahr zurückgelegt hat, wird nicht in das stufenlose Rentensystem überführt.