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Reisekosten der IV: Wer hat Anspruch?

Die IV-Stelle vergütet Kosten für Fahrten auf dem direktesten Weg zwischen dem Wohnort der versicherten Person und der nächstgelegenen Durchführungsstelle.

Die IV-Stelle vergütet Reisekosten für:

  • die Versicherte oder den Versicherten
  • eine notwendige Begleitperson
  • Angehörige auf Besuch
  • das mitgeführte Invalidenfahrzeug, das notwendige Gepäck und den Blindenführhund

Wählen Versicherte eine weiter entfernte Durchführungsstelle als die nächstgelegene, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen.

Im Ortskreis übernimmt die IV-Stelle erst Kosten ab CHF 10 im Monat.

Keine zusätzliche Vergütung von Reisekosten bei Hörgeräten

Der Pauschalbeitrag für Hörgeräte deckt auch allfällige Reisekosten für Anpassung und Reparatur ab. Deshalb vergütet die IV-Stelle dafür keine weiteren Kosten.