Arbeitgebende und Arbeitnehmende

Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge

Informationen zur Beitragspflicht:

Für Erwerbstätige im Rentenalter ziehen Sie vom Bruttolohn den Freibetrag von CHF 1400 pro Monat oder CHF 16’800 im Jahr ab. Die Beschäftigungsdauer ist entscheidend zur korrekten Berechnung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. Massgebend ist das Arbeitsverhältnis. Der Freibetrag wird auch in Monaten angewendet, in welchen keine Lohnzahlung vorgenommen wird. Auf die Anwendung des Freibetrags kann nicht verzichtet werden.

Jahr
 
Beschäftigung in Monaten
 
Bruttolohn CHF pro Person
 
 
 
 
 
 
 
Beiträge an
 
%
 
Basis
 
Beitrag Arbeitnehmer
 
Beitrag Arbeitgeber
 
Beitrag gesamt
 
 
AHV/IV/EO
 
 
 
 
 
 
 
Familien-Ausgleichskasse OW
 
 
 
 
 
 
 
 
Arbeitslosen-Versicherung bis CHF 12'350.00 pro Monat
 
 
 
 
 
 
 
Verwaltungskosten in % des AHV/IV/EO-Beitrages
 
 
 
 
 
 
 
 
Beiträge in CHF
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Total Beiträge in CHF
 
(durch Arbeitgeber abzurechnen)
 
 
Diese Berechnung ist ein allgemeiner Anhaltspunkt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.