Arbeitgebende und Arbeitnehmende
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
Informationen zur Beitragspflicht:
Für Erwerbstätige im Rentenalter ziehen Sie vom Bruttolohn den Freibetrag von CHF 1400 pro Monat oder CHF 16’800 im Jahr ab. Die Beschäftigungsdauer ist entscheidend zur korrekten Berechnung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. Massgebend ist das Arbeitsverhältnis. Der Freibetrag wird auch in Monaten angewendet, in welchen keine Lohnzahlung vorgenommen wird. Auf die Anwendung des Freibetrags kann nicht verzichtet werden.