Nichterwerbstätige

Auch wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, zahlen Sie Sozialversicherungsbeiträge.

Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, müssen Sie ab 1. Januar nach dem 20. Geburtstag Beiträge an die AHV, IV und EO zahlen. Die Beitragspflicht endet, wenn Sie das Referenzalter erreichen.

Sie müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin erwerbstätig ist und mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet. Dasselbe gilt, wenn Sie im Betrieb der Ehepartnerin oder des Ehepartners mitarbeiten, ohne einen Barlohn zu erhalten.

Um Ihre Beiträge korrekt abzurechnen, müssen Sie bei der Ausgleichskasse angemeldet sein. Wir prüfen, ob die Kriterien für Nichterwerbstätige erfüllt sind.

Nichterwerbstätig? Hier informieren wir Sie einfach, umfassend und verständlich

Auf der Website nichterwerbstaetig.ch finden Sie alle relevanten Informationen zu den Sozialversicherungen für Nichterwerbstätige.