Prämienverbilligung
Wenn Sie in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung.
Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt direkt an die Krankenkasse.
Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt. Im Kanton Obwalden müssen Sie einen Antrag dafür einreichen.
Erhalten Sie Ergänzungsleistungen, müssen Sie keinen Antrag einreichen. Die Prämienverbilligung ist bereits Bestandteil der Ergänzungsleistungen.
Wenden Sie sich bei Fragen zur Prämienverbilligung bis am 15. Oktober 2025 an den Kanton Obwalden. Ab 15. Oktober 2025 übernehmen wir diese Aufgabe. Unsere Fachpersonen helfen Ihnen ab diesem Zeitpunkt gerne weiter.