Prämienverbilligung
Wenn Sie in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung.
Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt direkt an die Krankenkasse.
Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt. Im Kanton Obwalden müssen Sie einen Antrag dafür einreichen.
Erhalten Sie Ergänzungsleistungen, müssen Sie keinen Antrag einreichen. Die Prämienverbilligung ist bereits Bestandteil der Ergänzungsleistungen.
Anspruch
Sie haben Anspruch, wenn Sie am 1. Januar 2026:
- Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Obwalden haben,
- bei einer vom Bund anerkannten Krankenkasse obligatorisch versichert sind und
- die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen.
Wir beurteilen Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung aufgrund Ihrer persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2026. Im Laufe des Jahres eingetretene Änderungen berücksichtigen wir erst im Folgejahr.
Anmeldung
Wir stellen allen Personen, die gemäss der letzten definitiven Steuerveranlagung voraussichtlich Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, im November 2025 ein Einladungsschreiben zu.
Neu füllen Sie den Antrag auf Prämienverbilligung rasch und unkompliziert online aus. Ihre persönlichen Login-Daten erhalten Sie mit dem Einladungsschreiben.