Splitting bei Scheidung

Wir teilen bei einer Scheidung die Einkommen, die Sie während der Ehejahre erzielt haben und rechnen Ihnen diese hälftig an.

Am besten beantragen Sie die Einkommensteilung gleich nachdem die Scheidung rechtskräftig ist. Wenn Sie keine Einkommensteilung beantragen, führen wir diese spätestens bei einer Rentenberechnung automatisch durch.

Unsere Büros bleiben vom 24. Dezember 2025 - 2. Januar 2026 geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir gerne wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen schwungvollen Start ins neue Jahr.