13. Altersrente
2026 wird erstmals eine 13. Altersrente ausbezahlt. Sie haben Anspruch, wenn Sie im Monat Dezember eine Altersrente beziehen. Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel Ihrer jährlichen Summe der Altersrente und wird Ihnen mit der Dezember-Rente ausbezahlt. Sie führt nicht zu einer Streichung oder Kürzung der Ergänzungsleistungen.
Hinterlassenen- und IV-Renten bezahlen wir weiterhin zwölf Mal pro Jahr aus.
Weiterer Anstieg des Referenzalters für Frauen
Seit 1. Januar 2025 steigt das Referenzalter für Frauen schrittweise auf 65 Jahre. Die Erhöhung erfolgt jährlich um weitere 3 Monate bis zur Angleichung ans das Referenzalter der Männer von 65 Jahren.
Beitragspflicht auf geringfügigen Löhnen: weitere Arbeitgeber-Kategorien
Auf Löhne unter 2500 Franken müssen grundsätzlich nur auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmenden Beiträge abgerechnet werden.
Anders für Privathaushalte und Kulturschaffende: hier gilt die Beitragspflicht bereits ab dem ersten Franken. Zu den Kulturschaffenden gehören neu auch:
- Chöre
- Museen
- Designunternehmen
- Elektronische Medien und Printmedien
Digitalisierung der EO-Anmeldung
Ab Februar 2026 können Sie die Diensttage von Jugend + Sport über das neue EO-Portal einreichen. Im Verlaufe des Jahres 2026 folgen die weiteren Dienstarten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Informationsstelle AHV/IV.
Senkung der Verwaltungskosten für Arbeitgebende
Ab 1. Januar 2026 senken wir die Verwaltungskosten für alle bei uns angeschlossenen Arbeitgebenden. Damit entlasten wir die Obwaldner Arbeitgebenden erneut finanziell.
Für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige bleiben die Beitragssätze wie bisher.